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Home www.b2b-lagerware.de

www.b2b-lagerware.de

b2b-lagerware.de akzeptiert Widerruf nicht !!! Hilfe !!!

ich betreibe einen onlineshop und habe meinen shop vor ein Paar Wochen bei der Seite www.lagerware2013.de angemeldet.

die Anmeldung bei b2b-lagerware kostete mich 20 euro im Monat, abgerechnet 1 Jahr im voraus, d.h. 240 euro inkl. mwst.

nun habe ich die 240 euro nicht bezahlt, da ich meinen shop eh schliessen werde. das habe ich auch b2b-lagerware.de so geschrieben. die Antwort von denen kam promt per mail und post:

Da Sie die Vertragsanmeldung in Ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibender vorgenommen haben, besteht kein Widerrufsrecht. Zum Ende der 24-monatigen Vertragsdauer endet der Vertrag automatisch. Es bedarf hierzu also keiner ausdrücklichen Kündigung. Jedoch kann der Vertrag während der Vertragslaufzeit nicht vorzeitig gekündigt oder aufgelöst werden.

Stimmt denn das? Haben Gewerbetreibende kein Widerrufsrecht? ich habe auch die agbs von b2b-lagerware gelesen. dort steht auch drin das man kein Widerrufsrecht hat. aber kann man das wirklich ausschliessen?

ich habe gedacht das es immer ein Widerrufsrecht gibt?

heute hatte ich von einem Rechtsanwalt eine Mahnung. der will nun statt 240 euro 289 euro haben :-(

Jan 6, 2014seitcheck.de
cool20**@icqmail.comemuench****@ish.de
Kommentare: 15
  1. Marco
    6. Januar 2014 um 23:54

    Hi Peter,
    dass ist richtig. Als Gewerbetreibender hast Du kein Widerrufsrecht. Wenn Du unter www.lagerware24.de oder eben www.lagerware2013.de hier auf der Seite nachschaust wirst Du ziemlich viele betroffene finden. Die meisten sind aber Privatpersonen und diese haben eigentlich ein Widerrufsrecht.

    Was mich als Gewerbetreibender ärgert ist die Tatsache, dass die meisten Produkte gar nicht verfügbar sind. Man wird angelockt und registriert sich beispielsweise weil man iphones kaufen will und dann existieren die gar nicht.

    Dann muss man zahlen obwohl man deren Dienste gar nicht nutzen will und wollte. Das ist in meinen Augen Abzocke.
    Es gibt einige Anwälte die sich aktuell damit beschäftigen und zahlreiche Geschädigte die dagegen vorgehen.

    Ich würde mir einen Anwalt holen und das klären lassen und nicht einfach zahlen. Auch aufpassen! Die meisten Gerichtsurteile die sich im Internet zu diesem Thema finden lassen führen auf Webseiten der gleichen Leute. Also lieber Anwalt!

    Gruß Marco

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  2. trinity
    10. Januar 2014 um 10:54

    Hallo, mir ist das gleiche passiert… ich wollte ein parfum kaufen .. das existiert überhaupt nicht und nun hab die arschkarte gezogen… so ein saftladen… echt nur leute abzogen…

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  3. Peter Setzmann
    18. Januar 2014 um 21:10

    Auch bei uns versucht B2B-Lagerware mit dieser Abzockerei zu Geld zu kommen. Heute ist mein Widerruf ( Einschreiben mit Rückschein ) zurückgekommen mit dem Vermerk “ Annahme verweigert“.
    Es wird Zeit, dass diesen Verbrechern das Handwerk gelegt wird. Zahlen werde ich natürlich nicht.

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  4. Peter
    22. Januar 2014 um 16:28

    Selbst wenn man einen Brief mit Einschreiben und Rückschein verschickt heißt es nicht das dieser gerichtlich irgendwelchen Bestand hat.
    Da dies kein Sicherer Nachweis ist, du kannst Briefe auch ohne Brief verschickt haben.
    Der Rückschein sagt lediglich das ein Umschlag angekommen ist, aber was ist mit dem Inhalt?
    Daher ist es relativ und ausgegebenes Geld. Unter dem Volksmund herrscht da aber Unwissenheit.

    antwortenabbrechen
  5. Mike
    30. Januar 2014 um 16:33

    Habe auch versucht die Fa. B2B – Lagerware über ein Einschreiben mit Rückschein zu kontaktieren.
    Einschreiben kam mit dem Vermerk Annahme verweigert zurück.
    Habe den Umschlag so wie er zurück kam, (mit dem Vermerk der Post ,ungeöffnet) zu den restlichen Unterlagen gelegt.
    Hatte mich dort angemeldet aber die Bestätigungsmail die verschickt wurde nie bestätigt!
    Daher war ich eigentlich der Meinung nichts abgeschlossen zu haben. Falsch gedacht!
    Warten wir es ab was noch kommt.

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  6. Killer
    1. Februar 2014 um 14:49

    Hier mal ein recht aktuelles Urteil gegen B2B Technologies Chemnitz GmbH vom 16.01.2014 bei dem die verloren haben.

    JUHUUUUUUUUUUUUUUUUUUU
    AG Frankfurt, Urteil vom 16.01.2014, 32 C 3161/13

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  7. Bruno
    12. Februar 2014 um 10:12

    die Machenschaften dieser Fa grenzt an Betrug
    du darfst keinesfalls bezahlen ,dann kann dir keiner was anhaben ,hast du aber bezahlt
    und logischer weise unterschrieben ist ein Vertag zustande gekommen.

    Da bietet eine Firma, deren Artikel du erst zu sehen bekommst wenn du dich registriert hast
    hast an dann das wollen sie für einen schnelleren Zutritt eine Gebühr ,gesehen was die effektiv
    verkaufen hast du immer noch nicht.Trotzdem kommt einen Tag Später eine Zahlungs aufforderung
    und Kurzeitig eine Reihe von Mahnungen (welche seriöse Firma macht das in diesen kurzen Abständen)
    Und dann eine Gerichtdrohung

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  8. Lopes
    13. Februar 2014 um 12:46

    Hallo ich habe kein Gewerbe,habe mich ausversehen dort angemeldet
    Direkt nachdem ich die Email erhalten habe habe ich direkt dort angerufen um alles zurück zunehmen
    Jetzt bekomme ich gesagt das ich es nicht kündigen kann
    Ich weis einfach nicht was ich machen soll
    Bin Azubi und kann mir das nicht leisten

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  9. Gabriele
    24. Februar 2014 um 11:23

    Vorsicht Abzocke!!! Diese Waren kann man nicht erwerben, man bekommt jediglich eine Liste von Lieferanten. Nicht bezahlen!!! Sie schreiben zwar eindeutige Droghbriefe, aber einfach nicht reagieren, die hören von selbst auf.

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  10. Lars
    27. Februar 2014 um 02:18

    Inzwischen hat das Unternehmen einen weiteren Button bei der Anmeldung eingeführt und zwar „Ich akzeptiere die Preisliste“

    Ob dies freiwillig geschehen ist weiß ich nicht, aber ist leider nicht auf allen aktiven Portalen von denen zu finden.

    Mehr dazu hier: B2B Technologies GmbH – Preisliste akzeptiert Button

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  11. nene
    4. März 2014 um 15:47

    Ich hab auch angemeldet und beataetigt, aber ist es wirklich, dass da keine Waren zur Verguegung stehen?

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  12. franzi
    4. März 2014 um 18:20

    1. ich habe anzeige bei der Polizei gegen diese Firma erstattet weil ich bekomme auf einmal ein schreiben wo ich mich angemeldet haben soll und wie schon gesagt das ist betrug ich habe mich nie angemeldet und auch kenn ich diese Seite nicht mehr
    und ich werde diese rechung auch nicht bezahlen .denn sollen sie Inkasso kommen lassen so lange sie nicht mit einen Anwalt kommen muss t du nichts machen erst wenn die mit Anwalt kommen dann sollte mann einen Anwalt einschalten .

    2,ich wurde dringt empfahlen euch braten zulassen von der verbrauer stelle und alles was ihr dazu hab t mitzunehmen eine Beratung kostet 15 Euro aber das es es dem wert die geben euch Tipps und helfen euch wie er euch verhalten tut ,

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  13. Marina
    7. März 2014 um 16:59

    Auch ich bin reingefalle hatte auf Facebook Werbung und wer will nix preiswertes, da kam das man sich erst anmelden muss nun dies tat ich um dann nachdem dies passiert ist feststellen zu müssen das ich man als Ottonormalverbraucher da gar nichts nutzen kann nun gut dann nicht dachte ich weil ich ja nun kein Gewerbe bin erledigt Aber nicht heute kam der 3. Drohbrief ich werde jetzt Anzeige erstatten solchen Betrügern gehört das Handwerk gelegt

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  14. bbi
    29. April 2014 um 11:13

    …es sollten allmählich seriöse Anbieter auf den Plan kommen und sich gegen Abzocker offen aussprechen … Jeder „Gebrannte“ lässt mehr (od. weniger) die Finger von online-Anbietern. Dadurch haben auch die Seriösen einen Schaden. Mir ging es wie allen, die hier schreiben … wollte nur schauen – hing `drin – sofortiges Storno wurde nicht akzeptiert – auch als Kinderheim wurden wir als selbständig eingestuft und es gab kein zurück …

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  15. Gerd
    7. November 2014 um 12:07

    Bin auch hineingestolpert und habe nach Androhung von Gericht den ersten Jahresbetrag einbezahlt.
    Habe das Forum allerdings nie in Anspruch genommen.
    Nun wollte ich mich doch einmal anmelden und musste feststellen, dass mein Account gesperrt ist.
    Es gibt nun die neue Möglichkeit der Direktanmeldung wobei man wieder sämtliche Daten eingeben muss.
    Wahrscheinlich die nächste Linke.
    Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail ist auf der Website auch nicht möglich.
    Also ich werde die 2. Jahresgebühr sicher nicht bezahlen da ich mit meinem mir zugewiesenen Account die Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann.

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