www.mykino.to Erfahrungen

Bei dem Internetangebot von www.mykino.to handelt es sich um eine Abofalle! Wer hier Filme kostenlos online anschauen möchte bekommt ganz schnell eine Forderung über mehrere hundert Euro.

Hast Du Erfahrungen mit den Streamingangebot von www.mykino.to gemacht? Dann freuen wir uns über einen Kommentar von Dir am Ende des Beitrages. Nachfolgend ein paar Informationen zu diesem Portal und was genau dahinter steckt.

Wer auf mykino.to einen Film anschauen möchte wird nachdem man auf ein Video geklickt hat bzw. auf „ONLINE ANSCHAUEN“ klickt zu justhdfilme.com/stream/movie4k.su weitergeleitet. Es erscheint ein Video bei dem es sich aber nur um den Universal-Vorspann handelt. Ist der Vorspann abgelaufen dann bekommt man diese Meldung angezeigt:

und soll ich kostenlos registrieren.

Klickt man auf „KOSTENLOS KONTO REGISTRIEREN“ wird man zu filmara.de/registrierung/ weitergeleitet. Nachdem man dort nun seine Daten eingegeben hat passiert weiter nichts. Nach etwa 5 Tagen bekommt man dann die erste Rechnung:

Premium-Status für 32,99 pro Monat bzw. 395,88 Euro im Jahr.

Laut Nutzungsbedingungen unter https://filmara.de/terms.html denen man mit der Anmeldung zugestimmt hat findet man dort im Abschnitt PAYMENT folgende Info:

When you sign up for a free trial and you cancel your account during a free trial period, no payment should be charged. If you do not cancel your account within 5 days, your account should automatically be extended to the annual Premium account at a cost of 32,99€ per month (395,88€ per year).

Theoretisch wurde man also darauf hingewiesen das man ein Abo abgeschlossen hat und müsste auch bezahlen. Allerdings ist alles nur auf englisch und man hat nicht explizit einem Abonnement zugestimmt.

Besteht ein Vertrag durch anklicken & Zustimmung der Nutzungsbedingungen?

Im Internet können Verträge auch durch anklicken eines Buttons zustande kommen. Für einen gültigen Vertrag ist es jedoch erforderlich, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen muss. Dies ist nicht der Fall wenn mit „KOSTENLOS“ zur Anmeldung verleitet wird.

Hierbei müsste also der Anbieter den Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages nachweisen. Für den Verbraucher ist nicht davon auszugehen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt wenn überall kostenlos steht.

Seit dem 01. August 2012 in Deutschland zusätzlich auch noch die sogenannte Button-Lösung!

Demnach muss der Betreiber den Käufer unmittelbar VOR der Bestellung ganz klar und auf hervorgehobener Weise über den Vertragsabschluss hinweisen. Zudem muss die Schaltfläche mit dem Text „kostenpflichtig bestellen“ oder ähnlich gekennzeichnet sein.

In diesem Fall hier ist also laut deutschen Recht KEIN VERTRAG zustande gekommen.

Am 1. August 2012 trat das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ inKraft.


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