Sehr gehhrter/geehrte ……
Mir konnten Ihre Bestellung vom 24.07.2012
nicht wegen nicht ausreichender Deckung
von Ihrem Konto einziehen, daher kam es zu einer Rücklastschrift.
Wir als Anwalt sind im Auftrag der Firma beauftragt wurden, daher bitten wir Sie den Betrag von € 184,67
zzgl. € 21,69 Mahngebühren umgehend an uns zu ueberweisen. Sollte zum genannten termin kein Eingang bei uns festzustellen sein sind wir bevollmaechtig ein Inkassobüro einzuschalten.
In dem beigefügten Ordner finden Sie Ihre Daten der Bestellung /Mahnungen
und der Zusammensetzung der Forderrung.
Mit freundlichen Grüßen
Emil Hochstetter Anwalt
bei mir kam diese E-Mail sogar iim ordner Freunde und Bekannte an, (unglaublich).
Da ich mich im Geschäftsbereich sehr gut auskenne, kam mir dies sofort nicht ganz serös vor. habe dann auch sofort reagiert und mit einer Anzeige gedroht.