Mir wurde von [email protected] eine E-Mail gesendet die angeblich von der Volksbank sein soll. Da ich kein Volksbank Kunde bin wurde ich stutzig und erkannte schnell, dass es sich hier um einen Betrugsversuch handelt. Denn die Mails stammen nicht von der Volks- und Raiffeisenbank sondern von Betrügern die per Phishing an die Zugangsdaten von Volksbankkunden kommen wollen.
In der Mail wird etwas von den neuen EU-Richtlinien erzählt und man soll sein TAN Verfahren bestätigen. Der Link führt zu www.volksbanken-deutschland.site was NICHT zur Bank gehört und bereits als betrügerische Webseite gemeldet wurde.
Die Webseite sieht aus wie von der Volksbank und gibt man dort seine Zugangsdaten ein sind diese in den Händen von Betrügern gelandet. Also auf keinen Fall den Link besuchen und wer darauf reingefallen ist sollte umgehend die Bank informieren.
Inhalt der Mail:
Wichtige Informationen für MEINEEMAIL, Datum: 13.12.2016
ab dem 1. Januar 2017 tritt die europaweit die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) der EU in Kraft. Diese bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. Die Richtlinie sieht die Einführung moderner und umfassender Vorschriften vor, die für alle Zahlungsdienstleistungen in der Europäischen Union gelten werden.
Für Sie als Kunden bedeutet das vorallem mehr Sicherheit, denn jeder Kunde ist nun gesetzlich dazu verpflichtet ein sicheres TAN Verfahren zu anzuwenden und dessen Verwendung hier rechtsverbindlich festzulegen. Ihr sicheres TAN Verfahren verbindlich bestätigen!
Durch das Inkrafttreten der PSD Richtlinie und Ihre Teilnahme an einem sicheren TAN-Verfahren ist Ihr Konto umfassend geschützt und durch den Europäischen Banken Rettungsfond (ESM) versichert.
Ziel ist es, dass grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, effizient und sicher werden wie ’nationale’ Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats. Außerdem soll der Wettbewerb verbessert werden, indem die Zahlungsverkehrsmärkte für neue Anbieter geöffnet werden, was zu höherer Effizienz und geringeren Kosten führen dürfte. Gleichzeitig schafft die Richtlinie die nötige rechtliche Basis für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).