Sehr geehrte/r XXXXXXX XXXXXXX,
unser Anwalt-Büro wurden vom Unternehmen Buch Online GmbH beauftragt die finanziellen Rechte zu vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde anwaltlich zugesichert.
13,00 Euro (nach Nummer 7675 RGV)
38,00 Euro (Vergütung gemäß RVG § 6 Abs. 1 und 2)
Mit der ausgeführten Bestellung vom 24.04.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet den Betrag von 750,00 Euro an unseren Mandanten zu überweisen.
Den Betrag haben Sie bis heute nicht an das Konto von unseren Mandanten überwiesen. Weiterhin sind Sie gezwungen die Ausgaben unserer Beauftragung im vollen Umfang zu zahlen.
Wir zwingen Sie gesetzlich den Gesamtbetrag auf das Bankkonto von Buch Online GmbH zu übersenden.
Die Kontonummer und die Lieferdaten Ihrer Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine gesetzliche letzte Frist bis zum 26.06.2013.
Mit besten Grüßen
Julia Schmidt Anwalt Buro
Die genannte E-Mail fiel mir natürlich vor allen anderen durch Ihren Anhang auf, der eine ZIP-Datei enthielt. Hatte so etwas schon ein Mal, jedoch damals wie auch heute hat mein NIS den enthaltenen Trojaner „Backdoor.Matsnu.P“ oder auch „Trojan.Ransomlock.P“ außer Gefecht gesetzt. Der Inhalt des Mailtextes ist natürlich trotz Paragrafengefasel sehr merkwürdig. Ohne Adressen und Kontaktdaten kann so etwas nicht echt sein. Letztes Mal kam die Mail von dem Erotik-Portal „my-dirty-hobby“, die bereits ein Statement zu diesen Mails abgegeben haben.
Ich sag nur: Immer schön die Rechnungen bezahlen, dann kann man auch getrost die Mahnungen ignorieren. 😉