Der Betreiber hinter lieblein-holz.com ist ein Betrüger und hat mich um mein Geld gebracht. Die Firmeninfos sind geklaut und geben keinen Hinweis auf diesen kriminellen. Wer kann helfen?
Nachtrag Seitcheck.de Team
Vielen Dank für Deine Meldung!
Der Onlineshop unter lieblein-holz.com wurde uns als möglicher Fakeshop gemeldet, da dieser typische Anzeichen für einen gefälschten oder unseriösen Shop aufweist. Der Firmenname “Lieblein Holz GmbH & Co. KG” der im Impressum aufgeführt wird, ist möglicherweise von einem real existierenden Unternehmen geklaut oder frei erfunden.
Wir haben uns den Onlineshop unter lieblein-holz.com einmal angeschaut. Dort werden Brennholz & Pellets angeboten.
Meldung zu lieblein-holz.com
Einige Verbraucher berichten bei Fakeshops immer wieder, dass bestellte Ware nicht geliefert wird, der Kundenservice nicht antwortet, der Webshop kein Impressum besitzt oder man eben nur per Vorkasse bezahlen kann. Folgende Meldungen liegen zu lieblein-holz.com vor:
- Ust.-ID ungültig
- Keine Lieferung
- Nur Vorkasse
Lieblein Holz GmbH & Co. KG
Laut Impressum wird der Onlineshop betrieben von:
Lieblein Holz GmbH & Co. KG
Brunnengasse 12, 97259 Greußenheim
Deutschland
Telefon:010900000000
e-Mail: [email protected]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE454330901 UNGÜLTIG
Hast Du Erfahrungen mit der Lieblein Holz GmbH & Co. KG oder diesem Onlineshop gemacht? Hinterlasse weiter unten einen Kommentar.
lieblein-holz.com Erfahrungen
Um sicher zu sein, ob der Onlineshop eine Gefahr für Verbraucher darstellt, sind wir auf eure Erfahrungen mit lieblein-holz.com angewiesen. Weiter unten habt ihr die Möglichkeit einen Kommentar zu diesem Shop zu hinterlassen. Je mehr ihr berichten könnt – umso besser, da dies für andere Leser sehr hilfreich sein kann zu entscheiden, ob der Webshop seriös oder unseriös ist.
Teile uns Deine Erfahrungen mit!
Häufige Fragen & Antworten
Wenn Du bereits Erfahrungen mit www.lieblein-holz.com gemacht hast, dann hast Du sicherlich auch ein paar Fragen dazu. Die häufigsten möchten wir natürlich gleich beantworten und eine erste Hilfestellung zur weiteren Vorgehensweise geben: