Verehrter Sanicare Kunde,
unsere Anwaltskanzlei wurden heute am 01.07.2013 von Sanicare Shop GmbH gebeten Ihre gesetzlichen Rechte in Ihrer Angelegenheit zu vertreten.
Sie bekommen diese Aufforderung als letzte Möglichkeit Ihre ausstehende Rechnung zu begleichen. Danach wird ohne weitere Schreiben ein Strafverfahren gegen Sie erfolgen.
Mit der Bestellung vom 24.05.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet die Summe in Höhe von 490,00 Euro an unseren Mandanten zu zahlen. Die Lieferung erfolgte an die angegebene Adresse und ist nachweisbar.
Die Leistungen unserer Tätigkeit und die rechtlichen Mahnkosten:
24,00 Euro (Pauschale nach § 4 Abs. 1 und 2)
16,00 Euro (Leistungen nach 1864)
Die Rechnung haben Sie bis jetzt nicht an das Konto von Sanicare Shop GmbH übertragen. Weiterhin sind Sie verpflichtet die Ausgaben unserer Beauftragung im vollen Umfang zu bezahlen.
Wir bitten Sie, den fälligen Betrag in Höhe von von 195,21 Euro so bald als möglich auf das Bankkonto von Sanicare Shop GmbH zu überweisen.
Die Kontodaten und die Lieferdaten Ihrer Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang des Betrags geben wir Ihnen eine letzte Frist bis zum 07.07.2013.
Mit freundlichen Grüßen
Karoline Ludwig Sanicare Shop GmbH