Sehr geehrter Kunde,
in der aufgeführten Angelegenheit wurden wir beauftragt die finanziellen Interessen von Hoh Online GmbH AG zu vertreten. Die Bevollmächtigung wird anwaltlich zugesichert.
Mit dem Auftrag vom 03.04.2013 haben Sie sich verpflichtet den Betrag von 569,00 Euro an unseren Mandanten zu zahlen. Dieser Pflicht sind Sie bis jetzt nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges dazu verpflichtet die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen.
Diese belaufen sich gemäß dieser Kostenrechnung:
EUR 19,00 (nach Nr. 156 RGV}
EUR 39,00 (Pauschalvergütung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 RVG}
Wir zwingen Sie Kraft Vollmacht unserer Mandantschaft den Gesamtbetrag auf das Konto unseren Mandanten zu übersenden. Die Kotonummer und die Einzelheiten Ihrer Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine gesetzliche Frist bis zum 15.06.2013.
Das Einhalten dieser zeitlichen Frist liegt auf jedem Fall in Ihrem Interesse. Wenn Sie diese zeitliche Frist fruchtlos verstreichen, werden ohne weitere Aufforderung gerichtliche Schritte einleitet. Dadurch werden Ihnen weitere, beträchtliche Mahnkosten entstehen.
Mit freundliche Grüßen Julia Bauer Inkasso Anwaltschaft