Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich einer Sammelklage gegen die Betreiber einer bestimmten Webseite, Fakeshops, Spammer, Abofallen oder ähnlichem. Daher möchten wir euch hier ein paar hilfreiche Informationen zu Sammelklagen liefern.
Was ist eine Sammelklage?
Eine Sammelklage ist einfach ausgedrückt eine Gruppenklage. Bekannt dürfte vielen die Sammel- bzw. Gruppenklage aus den USA sein die dort täglich Anwendung findet. Mehrere Betroffene schließen sich zusammen um zu klagen.
Beispiel:
Bei einem Zugunglück klagen mehrere Opfer gegen den Betreiber der Bahn.
Sammelklage in Deutschland?
Eine Sammelklage gibt es weder in Deutschland noch in der Schweiz. Oft wird die Sammelklage mit der in deutschen Prozessrecht vorgesehenen “subjektiven Klagehäufung” verwechselt. Hierbei können im gleichen Prozess mehrere Kläger oder Beklagte auftreten.
Warum gibt es in Deutschland keine Sammelklage?
Im Deutschen Gesetz gibt es keine Gruppenbetroffenheit, da in Deutschland jeder Kläger seinen Schaden darlegen und nachweisen muss.
Alternative zur Sammelklage?
Zum einen besteht in Deutschland die Möglichkeit einer Prozessverbindung nach § 147 ZPO und ein Richter kann mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden. Weiterhin gibt es die Verbandsklage und diese ist mit der Sammelklage vergleichbar.
Die hier gezeigten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Wer mehr Informationen möchte kann bei Wikipedia nachlesen unter Sammelklage und Klagehäufung. Wer auf eine Abzocke am Telefon reingefallen ist und schnelle Hilfe benötigt sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden.