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Guten Tag …….

wir wurden von Medion GmbH Online beauftragt die finanziellen Interessen zu vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde notariell zugesichert.

Mit der Bestellung vom 29.04.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet den Betrag von 680,00 Euro an unseren Mandanten zu zahlen. Dieser Pflicht sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges gezwungen die Ausgaben unserer Leistung zu tragen.

Diese ergeben sich nach folgender Abrechnung:

EUR 13,00 (nach Nr. 768 RGV}
EUR 5,00 (Pauschalvergütung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 RVG}

Wir verpflichten Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den gesamten Betrag auf das Konto unseren Mandanten zu überweisen. Die Kotonummer und die Einzelheiten Ihrer Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine gesetzliche letzte Zeitfrist bis zum 19.06.2013.

Das Einhalten dieser Pflicht liegt auch in Ihrem Interesse. Sofern Sie diese Frist ergebnislos verstreichen, werden ohne weitere Aufforderung gerichtliche Schritte einleitet. Dadurch werden Ihnen weitere, erhebliche Kosten entstehen.

Mit freundliche Grüßen Lennox Stein Rechtsanwalt


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