Impressum mit 0900-Nummer unzulässig!

Bei der Recherche nach unseriösen Onlineshops gibt es einige Anhaltspunkte die darauf hinweisen, dass man die Finger davon lassen sollte. So auch bei Webseiten auf denen im Impressum eine Mehrwertnummer wie beispielsweise eine 0900-Rufnummer angegeben ist. Denn Laut OLG Frankfurt am Main v. 02.10.2014 sind diese im Impressum unzulässig.

Wer also einen Online-Shop findet bei dem sich im Impressum eine teure Servicerufnummer befindet der sollte vorsichtig sein. In diesem Fall kann uns die Webseite gemeldet werden und wir prüfen den Shop nach weiteren Auffälligkeiten.

Leider finden sich immer wieder Fake-Shops im Internet die nach einer Überprüfung durch uns als unseriös eingestuft werden.

In dem Urteil (Urteil vom 02.10.2014 – 6 U 219/13) ist folgendes zu lesen:

Enthält ein Impressum lediglich eine mit hohen Verbindungskosten verbundene Mehrwertnummer, so stellt dies keine Möglichkeit für eine schnelle und effiziente Kontaktaufnahme dar und ist deshalb wettbewerbsrechtlich unzulässig. Beim Merkmal der Effizienz ist u. a. auch die Wirtrschaftlichkeit der Kontaktaufnahme zu berücksichtigen.


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