Verehrter Markus A.,
unser Inkasso Büro wurden heute am 08.07.2013 von Roller Online GmbH gebeten Ihre finanziellen Rechte in Ihrem Fall zu schützen.
Durch Ihre online Bestellung vom 29.05.2013 haben Sie sich gesetzlich verpflichtet den Betrag in Höhe von 220,00 Euro an unseren Mandanten zu überweisen. Die Lieferung erfolgte an die angegebene Adresse und ist nachweisbar.
Dieser Verpflichtung sind Sie bis jetzt nicht nachgekommen, obwohl Sie sich in Zahlungsverzug befinden und mit erheblichen Strafen und Unannehmlichkeiten rechnen müssen.
Wir bitten Sie, den fälligen Betrag so bald wie möglich auf das Konto unseren Mandanten zu zahlen.
Die Bankdaten und weitere Einzelheiten der Bestellung sind im angehängtem Ordner. Für den Eingang des Betrags geben wir Ihnen eine letzte Frist bis zum 10.07.2013. Eventuell können Sie die Forderung aber in angemessenen Raten zahlen, falls ein akzeptabler Vorschlag innerhalb der Frist bei uns eintrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Helena Peters Inkasso Anwaltschaft
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Kommentar:
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