Die Firmenangaben sind bei Branden-burg.com geklaut und es kann demnach nur ein Fakeshop sein. Weiterhin wird im Impressum eine E-Mail verwendet die zu dem Fakeshop goosheizen.com gehört.
Nachtrag Seitcheck.de Team
Vielen Dank für Deine Meldung!
Der Onlineshop unter branden-burg.com wurde uns als möglicher Fakeshop gemeldet, da dieser typische Anzeichen für einen gefälschten oder unseriösen Shop aufweist. Der Firmenname “Branden Burg (Goosheizen)” der im Impressum aufgeführt wird, ist möglicherweise von einem real existierenden Unternehmen geklaut oder frei erfunden.
Wir haben uns den Onlineshop unter branden-burg.com einmal angeschaut. Dort werden Brennholz & Pellets angeboten.
Meldung zu branden-burg.com
Einige Verbraucher berichten bei Fakeshops immer wieder, dass bestellte Ware nicht geliefert wird, der Kundenservice nicht antwortet, der Webshop kein Impressum besitzt oder man eben nur per Vorkasse bezahlen kann. Folgende Meldungen liegen zu branden-burg.com vor:
- Keine Lieferung
- Nur Vorkasse
Branden Burg (Goosheizen)
Laut Impressum wird der Onlineshop betrieben von:
Goos Verpachtung GmbH
Breitfeld 2
77652 Offenburg
Deutschland
Telefon: +49 (0) 78122471
Fax: +49 (0) 78122473
Mail: [email protected]
Handelsregister: Freiburg, HRB 470360
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n): DE336113298
Hast Du Erfahrungen mit der Branden Burg (Goosheizen) oder diesem Onlineshop gemacht? Hinterlasse weiter unten einen Kommentar.
branden-burg.com Erfahrungen
Um sicher zu sein, ob der Onlineshop eine Gefahr für Verbraucher darstellt, sind wir auf eure Erfahrungen mit branden-burg.com angewiesen. Weiter unten habt ihr die Möglichkeit einen Kommentar zu diesem Shop zu hinterlassen. Je mehr ihr berichten könnt – umso besser, da dies für andere Leser sehr hilfreich sein kann zu entscheiden, ob der Webshop seriös oder unseriös ist.
Teile uns Deine Erfahrungen mit!
Häufige Fragen & Antworten
Wenn Du bereits Erfahrungen mit www.branden-burg.com gemacht hast, dann hast Du sicherlich auch ein paar Fragen dazu. Die häufigsten möchten wir natürlich gleich beantworten und eine erste Hilfestellung zur weiteren Vorgehensweise geben: