KommentarSehr geehrter Kunde,
mit der Bestellung vom 26.05.2013 haben Sie sich gesetzlich verpflichtet die Summe von 498,00 Euro an unseren Mandanten zu zahlen. Dieser Verpflichtung sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges verpflichtet die Ausgaben unserer Leistung zu tragen.
Unsere Kanzlei wurden von der Firma Sanicare Shop Online GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen zu vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde anwaltlich schriftlich versichert.
Diese belaufen sich nach folgender Abrechnung:
18,00 Euro (nach Nummer 3447 RGV)
32,00 Euro (Vergütung gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2)
Wir verpflichten Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den gesamten Betrag auf das Konto unseren Mandanten zu übersenden. Die Kontodaten und die Lieferdaten der Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine letzte Frist bis zum 22.06.2013.
Mit freundliche Grüßen Ayleen Stein Rechtsanwalt