Eine EMail von einer Anwalttskanzlei VADIK bekommen und einer Betreffzeile mit „Preisgeld“. Die Kanzlei soll sich in Spanien genauer gesagt in Madrid befinden. Im Anhang findet sich dann noch eine PDF Datei mit dem Titel: Anmeldeformular für den Gewinnanspruch. Alles nur Müll und ich hoffe keiner von euch fällt noch darauf rein.
Das stand dann in der Mail:
ABOGADOSVADIK AND PATRIK
Paseo de la Delicias 29 , Madrid 28045 Spain
TEL. 0034 631 396 048 FAX. 0034 911 232 384
E-mail: [email protected]
AKTENZEIHEN:GN/57-876/98-04
KUNDENNUMMER: MD-MA/YGHD-502
Abschließende Mitteilung für die Zahlung des nicht beanspruchten Preisgeldes
Wir möchten Sie informieren, dass das Büro des nicht Beanspruchten Preisgeldes in Spanien,unsere Anwaltskanzlei ernannt hat, als gesetzliche Berater zu handeln, in der Verarbeitung und der Zahlung eines Preisgeldes, das auf Ihrem Namen gutgeschrieben wurde, und nun seit über zwei Jahren nicht beansprucht wurde.
Der Gesamtbetrag der ihnen zusteht beträgt momentan 8.540.225.10 EURO
Das ursprüngliche Preisgeld bertug 5.906.315,00 EURO. Diese Summe wurde fuer nun mehr als zwei Jahre,Gewinnbringend angelegt,daher die aufstockung auf die oben bennante Gesammtsumme. Entsprechend dem Büros des nicht Beanspruchten Preisgeldes,wurde dieses Geld als nicht beanspruchten Gewinn einer Lotteriefirma bei ihnen zum verwalten niedergelegt und in ihrem namen versichert.
Nach Ansicht der Lotteriefirma wurde ihnen das Geld nach einer Weihnachtsförderunglotterie zugesprochen.
Die Kupons wurden von einer Investmentgesellschaft gekauft.Nach Ansicht der Lotteriefirma wurden sie damals Angeschrieben um Sie über dieses Geld zu informieren es hat sich aber leider bis zum Ablauf der gesetzten Frist keiner gemeldet um den Gewinn zu Beanspruchen..
Dieses war der Grund weshalb das Geld zum verwalten niedergelegt wurde. Gemäß des Spanischen Gesetzes muss der inhaber alle zwei Jahre ueber seinen vorhanden Gewinn informiert werden.Sollte dass Geld wieder nicht beansprucht werden,.wird der Gewinn abermals ueber eine Investmentgesellschaft für eine weitere Periode von zwei Jahren angelegt werden.Wir sind daher, durch das Büro des nicht Beanspruchten Preisgelds beauftragt worden sie anzuschreiben.Dies ist eine Notifikation für das Beanspruchen dieses Gelds.
Wir möchten sie darauf hinweisen, dass die Lotterie Gesellschaft überprüfen und bestätigen wird ob ihre Identität uebereinstimmt bevor ihnen ihr Geld ausbezahlt wird.Wir werden sie beraten wie sie ihren Anspruch geltend machen.Bitte setztzen sie sich dafuer mit unserer Deutsch Sprachigen Rechtsanwaeltin in Verbindung
TEL.: 0034 631 396 048 . DR. Manuel Gomez E-mail: [email protected]
ist zustaendig fuer Auszahlungen ins Ausland und wird ihnen in dieser sache zur seite stehen.Der Anspruch sollte vor den 03-01-2017 geltend gemacht werden,da sonst dass Geld wieder angelegt werden wuerde.Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, während wir Ihnen unsere Rechtshilfe Versichern.
Mit freundlichen Grüßen
VADIK AND PATRIK
RECHTSANWAELTE AM OBERSTN GERICHTSHOF