Die Webseite Tropmi.de gehört zum gleichnahmigen Unternehmen Tropmi Payment GmbH mit Sitz in Rüsselsheim in der Geschwister-Scholl-Straße 4. Vielen dürfte dieses Unternehmen bzw. deren Webseite aufgrund eine E-Mail Rechnung bekannt sein die von der E-Mail Adresse [email protected] verschickt werden.
Bei den versendeten E-Mails handelt es sich um Zahlungsaufforderungen von Rechnungen beispielsweise von www.opendownload.de oder auch www.top-of-software.de
Als Kontoinhaber auf der Rechnung wird die Inside Heute GmbH angegeben. Sowohl die genannten Unternehmen als auch die genannten Webseiten scheinen ja nicht gerade einen guten Ruf zu haben und man sollte das ganze mit Vorsicht genießen.
Auf der eigenen Webseite von Tropmi.de finden sich Urteile die natürlich ausschließlich gegen die Rechnungsempfänger sprechen. Warscheinlich versucht man mit diesen Urteilen Verbraucher zur Zahlung zu überreden indem man ihnen Angst macht. Das letzte dort gezeigte Urteil stammt jedoch aus dem Jahre 2011.
In den Rechnungen findet sich unter Kontakt noch folgender Hinweis:
„Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund von Spam-Attacken eine Antwort oder Rückfrage nur über unser Kontaktformular auf der Seite www.support-online-center.com getätigt werden kann.“
Besucht man diese Domain gelangt man auf eine Supportseite und findet dort direkt auf der Startseite die Adresse der Content Services Ltd. aus der Geschwister-Scholl-Straße 4 in 65428 Rüsselsheim. Irgendwie sind alle hier nun genannten Webseiten und Unternehmen in der Vergangenheit immer wieder sehr negativ aufgefallen. Auf zahlreichen Webseiten werden diese Unternehmen mit Abzocke in Verbindung gebracht.
Was tun mit einer Rechnung von Tropmi.de bzw. Inside Heute GmbH?
Laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. scheint es immer wieder Verbraucher zu geben die sich diesbezüglich bei denen melden. Die Verbraucherzentrale verweist im Zusammenhang mit den hier genannten fakten auf einen Beitrag vom letzten Jahr auf der eigenen Webseite des Verbraucherschutzes:
Presseinformation der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. vom 13.03.2012
Internetfalle top-of-software geht in neue Runde
Forderungen von Tropmi Payment und aninos Anwaltsinkasso genau prüfenViele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen “Tropmi Payment” oder “aninos Anwaltsinkasso Osnabrück” in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und untergeschobene Abonnements. Wer sicher ist, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte die Rechnung zunächst nicht bezahlen und die Forderung schriftlich bestreiten, so der Rat der Verbraucherschützer. Musterschreiben zum ersten Bestreiten der Forderung finden Betroffene auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/musterbriefe.
Zum Hintergrund:
Ursprünglicher Betreiber der Seite top-of-software.de war die Firma Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Das Unternehmen bat Internetnutzer massenweise für ein 2-Jahres-Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf der Seite geschlossen hatten. Viele Nutzer wurden durch Werbung auf die Seite geleitet. Die Kosten des Angebotes waren nur verschleiert dargestellt. Wer seine Daten eingegeben hatte, um sich kostenlose Software herunter zu laden, bekam wenig später eine Rechnung in Höhe von 96,00 Euro für das erste Vertragsjahr. Wer die Rechnungen nicht bezahlte, wurde mit Mahnungen unter Druck gesetzt.
Wer auch auf die Mahnungen hin nicht bezahlte, erhielt in der Vergangenheit Post von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück, der von Antassia beauftragt worden war. Der Verbraucherzentrale Bundesver-band ist erfolgreich gegen die Fa. Antassia GmbH vorgegangen. Das Unternehmen hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, den Hinweis auf die Kosten künftig deutlich zu gestalten. Die Antassia GmbH hat jedoch anscheinend alle angeblich bestehenden Ansprüche aus ihren alten Verfahren an den neuen Seitenbetreiber, an das Unternehmen Content Services Limited, abgetreten.
Offensichtlich hat die Firma Content Services Limited wiederum die Tropmi Payment GmbH ermächtigt, die zweifelhaften Forderungen für das vermeintlich bestellte zweite Vertragsjahr im eigenen Namen einzuziehen. Aktuell verschickt die Firma massenweise Rechnungen und Mahnungen in Höhe von 96,00 Euro für das zweite Vertragsjahr. Wer auch bei der Forderung dieses Unternehmens standhaft bleibt und keine Zahlung leistet, erhält kurz später Post von aninos Anwaltsinkasso Osnabrück. Ob das Unternehmen Tropmi Payment GmbH versuchen wird, seine angeblichen Forderungen gerichtlich durchzusetzen, kann derzeit nicht beurteilt werden.
Dieses Beispiel macht einmal mehr deutlich, wie wichtig eine Bestätigung des Verbrauchers beim Vertragsabschluss von Internetgeschäf-ten ist. Lange forderten die Verbraucherzentralen die Einführung dieser sogenannten “Button-Lösung”. Mit ihr soll verhindert werden, dass Verbraucher im Internet über entstehende Kosten getäuscht werden. Am 2. März hat der Bundestag endlich mit großer Mehrheit ein Gesetz gegen Kostenfallen und Abofallen im Internet beschlossen. Im Kern verpflichtet die Neuregelung Unternehmen, den Anmeldebutton unmissverständlich mit einem deutlichen Hinweis auf entstehende Kosten zu versehen. Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen angeblich im Internet abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen künftig beweisen, dass dieser ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat. Diese Regelung wird frühestens im Juni in Kraft treten.
Wer Opfer einer Internetabzocke wurde und Beratung oder Unterstüt-zung benötigt, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden. Die Beratung erfolgt nach Terminverein-barung. Telefonisch berät die Verbraucherzentrale montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr an ihrem landesweiten Rechtsbe-ratungstelefon unter der Rufnummer 09001 7780804 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise können abweichen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/Internetfalle-top-of-software-geht-in-neue-Runde-Forderungen-von-Tropmi-Payment-und-aninos-Anwaltsinkasso-genau-pruefen-1