vivien martin anwalt

Verehrte/r ………..

unsere Kanzlei wurden am 25.06.2013 von der Firma Sheego Shop GmbH beauftragt die finanziellen Interessen in Ihrer Angelegenheit zu schützen. Die Bevollmächtigung wurde anwaltlich schriftlich versichert.

Durch die online Bestellung vom 21.05.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet den Betrag von 740,00 Euro an Sheego Shop GmbH zu überweisen. Die Lieferung erfolgte an die angegebene Adresse und ist belegbar.

Die Leistungen unserer Beauftragung und die gesetzlichen Mahnungen:
39,00 Euro (Vergütung gemäß RVG § 5 Abs. 1 und 2)
19,00 Euro (nach Nummer 3482 RGV)

Der Betrag ist bis jetzt nicht bei unseren Mandanten verbucht worden. Zusätzlich sind Sie verpflichtet die Ausgaben unserer Beauftragung im vollen Umfang zu bezahlen.

Wir zwingen Sie in Kraft des Gesetzes den Gesamtbetrag auf das Konto von Sheego Shop GmbH zu überweisen.

Die Kontodaten und die Einzelheiten der Bestellung sehen Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang des Betrags setzten wir Ihnen eine gesetzliche letzte Frist bis zum 30.06.2013.

Mit freundlichen Grüßen
Vivienne Martin Anwaltschaft


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