Sehr geehrter Fernseher-guenstiger Shop GmbH Kunde Simon Txxx,
mit der ausgelieferten Bestellung vom 24.05.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet den Betrag in Höhe von 267,00 Euro an Fernseher-guenstiger Shop GmbH zu überweisen.
Den Betrag haben Sie bis jetzt nicht an das Bankkonto von unseren Mandanten überwiesen.
Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges gezwungen die Ausgaben unserer Leistung zu tragen.
Unser Anwalt-Büro wurden vom Unternehmen Fernseher-guenstiger Shop GmbH beauftragt die finanziellen Interessen zu vertreten. Die Bevollmächtigung wurde anwaltlich zugesichert.
Die Kosten unserer Inanspruchnahme errechnen sich gemäß folgender Abrechnung:
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14,00 Euro (nach Nummer 3119 RGV)
26,00 Euro (Pauschalvergütung gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2)
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Wir verpflichten Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den gesamten Betrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu überweisen. Die Kontodaten und die Einzelheiten Ihrer Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine gesetzliche letzte Frist bis zum 24.06.2013.
Mit freundliche Grüßen Dominic Müller Rechtsanwalt