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Sehr geehrte/ … durch Ihren abgeschlossenen Vertrag vom 11.04.2013 haben sie sich rechtlich verpflichtet die Summe in Höhe von 494,00 Euro an Alternate Online Store GmbH zu zahlen. den Betrag haben Sie bis jetzt nicht an das Konto von unseren Mandanten überwiesen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges dazu verpflichtet die Kosten unserer Leistungen zu tragen. Unsere Kanzlei wurden vom Unternehmen Alternate Online Store GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen zu vertreten. die Bevollmächtkgung wurde notariell schriftlich zugesichert.. Die kosten unserer Tätigkeit errechnen sich nach folgender Abrechnung 19,00 Euro (nach nummer 6848 RGV) 34,00 Euro (Pauschale gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2). Wir verpflichten Sie mit Kraft unserer Mandantschaft des Gesamtbetrag auf das Konto unseren Mandanten zu übersenden. Die Bankdaten und die Lieferdaten der Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine gesetzliche Zeiitfrist bis zum 20.06.2013. Mit freundlichen Grüssen Klara Schumacher Inkasso-Büro. 1. Ich kann die Mahnung nicht ernst nehmen, weil ich keinen Shop, wie den o. g, kenne noch jemals etwas bestellt habe. 2. Von korrekter Rechtschreibung und Satzzeichensetzung haben die auch wohl noch nie etwas gehört! Leider hat diesmal mein Ehegatte die Emails gecheckt und hat dann aus lauter Schrecken auch den Anhang geöffnet, dann aber Gott sei Dank ausser Ausdruck nichts mehr gemacht. Was kann passieren, da er den Anhang geöffnet hat? Wäre es nicht gut, wenn man mit einer Kopie dieser E-Mail zur Polizei ginge, um somit solchen Verbrechern dann evtl. das Handwerk zu legen? Wäre schön, wenn mir einer meine Fragen beantworten würde! Ich verbleibe mit freuindlichem Gruss mop007


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