Guten Tag Martin Knorn,

mit Ihrer Bestellung vom 06.04.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet den Betrag von 695,00 Euro an unseren Mandanten zu überweisen. Dieser Pflicht sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges dazu verpflichtet die Kosten unserer Beauftragung zu tragen.

Unsere Kanzlei wurden von der Firma T-online-shop Shop Online GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen zu vertreten. Die Bevollmächtigung wurde notariell zugesichert.

Diese belaufen sich gemäß folgender Abrechnung:

15,00 Euro (nach Nummer 2299 RGV}
31,00 Euro (Vergütung gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2}

Wir verpflichten Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den Gesamtbetrag auf das Konto unseren Mandanten zu übersenden. Die Bankdaten und die Lieferdaten der Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine gesetzliche Zeitfrist bis zum 21.06.2013.

Mit freundliche Grüßen Jolina Winter Anwaltschaft


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