otze1@gmx.net

Sehr geehrte/r Ludmil U.,

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandant The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internet Provider verletzt.

Weiter aufgelisteten Nutzerdaten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:

Datum/Uhrzeit: 27.12.2013 23:01:52
IP-Adresse: 89.246.110.13 Ludmil U.
Produktname: Glamour Show Girls
Benutzerkennung: 3977202860
Tauschbörse: Redtube

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 784 3 233/77 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Hiermit fordern wir Sie auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie sofort von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 60,00 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 3562,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 111,66 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 36,87 Euro
Schadensersatz: 60,00 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro

Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte Urmann und Collegen

Datum der angeblichen Urheberrechtsverletzung 27.12.2013, IP falsch, .zip-Datei als Anhang – keine weiteren Fragen.


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