Verehrte/r ….,
unsere Kanzlei wurden von Fernseher-guenstiger Shop Online GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen in Ihrer Angelegenheit zu vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde anwaltlich schriftlich versichert.
Mit der ausgeführten Bestellung vom 13.05.2013 haben Sie sich gesetzlich verpflichtet die Summe in Höhe von 469,00 Euro an Fernseher-guenstiger Shop Online GmbH zu zahlen. Die Lieferung erfolgte an die angegebene Adresse und ist belegbar.
Die Leistungen unserer Tätigkeit und die rechtlichen Mahnungen:
12,00 Euro (Vergütung gemäß RVG § 9 Abs. 1 und 2)
13,00 Euro (nach Nummer 2469 RGV)
Die Rechnung haben Sie bis heute nicht an das Bankkonto von Fernseher-guenstiger Shop Online GmbH übertragen. Weiterhin sind Sie gezwungen die Ausgaben unserer Inanspruchnahme im vollen Umfang zu bezahlen.
Wir verpflichten Sie in Kraft des Gesetzes den Gesamtbetrag auf das Konto von Fernseher-guenstiger Shop Online GmbH zu senden.
Die Bankdaten und die Einzelheiten der Bestellung sind im angehängtem Ordner. Für den Eingang des Betrags setzten wir Ihnen eine letzte Frist bis zum 30.06.2013.
Mit verbindlichen Grüßen
Erik Thomas Anwaltschaft