Sehr geehrter Kunde,
in der genannten Angelegenheit wurden wir berechtigt die rechtlichen Interessen von Hoh Shop Online GmbH wahrzunehmen. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich zugesichert.
Mit Ihrer Bestellung vom 28.04.2013 haben Sie sich verpflichtet die Summe von 592,00 Euro an unseren Mandanten zu zahlen. Dieser Pflicht sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges dazu verpflichtet die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen.
Diese ergeben sich gemäß dieser Abrechnung:
EUR 14,00 (nach Nr. 782 RGV}
EUR 18,00 (Pauschalvergütung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 RVG}
Wir zwingen Sie Kraft Vollmacht unserer Mandantschaft den Gesamtbetrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu überweisen. Die Kotonummer und die Lieferdaten Ihrer Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine letzte Frist bis zum 15.06.2013.
Das Einhalten dieser Pflicht liegt auch in Ihrem Interesse. Falls Sie diese zeitliche Frist fruchtlos verstreichen, werden ohne weitere Aufforderung gerichtliche Schritte einleitet. Dadurch werden Ihnen weitere, beträchtliche Mahnkosten entstehen.
Mit freundliche Grüßen John Meier Inkasso-Büro