Sehr geehrter Cyberport Kunde ,

unsere Kanzlei wurden heute am 25.06.2013 vom Unternehmen Cyberport Online GmbH AG beauftragt die gesetzlichen Rechte in Ihrem Fall zu schützen. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde notariell schriftlich versichert.

Mit der Bestellung vom 26.05.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet den Betrag in Höhe von 259,00 Euro an Cyberport Online GmbH AG zu begleichen. Der Versand erfolgte an die angegebene Adresse und ist belegbar.

Kosten unserer Beauftragung und die rechtlichen Mahnungen:
26,00 Euro (Pauschalvergütung gemäß RVG § 3 Abs. 1 und 2)
16,00 Euro (nach Nummer 8942 RGV)

Die Summe ist bis heute nicht bei Cyberport Online GmbH AG gebucht worden. Zusätzlich sind Sie verpflichtet die Ausgaben unserer Inanspruchnahme im vollen Umfang zu zahlen.

Wir zwingen Sie gesetzlich den gesamten Betrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu überweisen.

Die Kontodaten und die Einzelheiten Ihrer Bestellung sind im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine gesetzliche letzte Zeitfrist bis zum 29.06.2013.

Mit besten Grüßen
Lena Hofmann Anwaltschaft


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