Laut BGH-Urteil sind Abofallen im Internet versuchter Betrug

Wie in der nachfolgenden Reportage des MDR zu sehen ist sind Abofallen im Internet laut Urteil des Bundesgerichtshof ein versuchter Betrug. In dem Beitrag wird als beispiel ein Routenplaner aus der Vergangenheit präsentiert bei dem eine typische Abofalle gezeigt wird.

Dads Abofallen im Internet versuchter Betrug sind und dafür auch mit Gefängnisstrafen rechnen muss hat der BGH in einem Grundsatzurteil (Az.: 2 StR 616/12)  entschieden.

Abofallen sind auch 2016 noch immer gängige Praxis in Internet. Also Vorsicht und daran denken Abofallen zu melden. Doch leider wird es schwer mit dem Urteil beispielsweise auf Schadensersatz zu klagen, da die meisten Abofallenbetreiber dies natürlich wissen und anonym auftreten. Meist werden gefälschte Firmendaten verwendet und Konten im Ausland von unwissenden missbraucht.


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