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Home Karla Vermut Rechtsanwalt

Karla Vermut Rechtsanwalt

Sehr geehrter Kunde,

durch Ihre Bestellung vom 11.04.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet die Summe von 765,00 Euro an Yves-rocher Shop GmbH zu überweisen.

Den Betrag haben Sie bis heute nicht an das Bankkonto von unseren Mandanten übertragen.

Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges verpflichtet die Kosten unserer Leistung zu tragen.

Unsere Anwaltskanzlei wurden von der Firma Yves-rocher Shop GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen zu vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde notariell schriftlich zugesichert.

Die Kosten unserer Tätigkeit errechnen sich nach folgender Abrechnung:

________________________
14,00 Euro (nach Nummer 2761 RGV)
11,00 Euro (Vergütung gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2)
________________________

Wir verpflichten Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den gesamten Betrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu übersenden. Die Kotonummer und die Einzelheiten Ihrer Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine gesetzliche letzte Frist bis zum 24.06.2013.

Mit freundliche Grüßen Karla Vermut Rechtsanwalt

WICHTIGE INFOS ZU SOLCHEN EMAILS:
Aktuell werden unzählige Spammails versendet in denen bekannte Unternehmen dazu verwendet werden die Verbraucher in die Falle zu locken.

Die Emails werden von unterschiedlichen Emailadressen versendet und es werden immer andere Anwaltskanzleien verwendet.

Die Zahlungsaufforderung bzw. Email stammt nicht von dem genannten Unternehmen und wir können jedem nur raten den Anhang der Email NICHT zu öffnen.

Mit den drohenden Worten der angeblichen Anwaltskanzlei versuchen die Betrüger den Verbrauchern Angst zu machen und hoffen das diese den Anhang öffnen.

Bei der Anhang-Datei handelt es sich um eine zip-Datei die einen schädlichen Trojaner beinhaltet. Daher bitte NICHT öffnen.
Auch sollte man NICHT auf die gesendete Email antworten.

WICHTIG:
1. Anhang NICHT öffnen
2. NICHT auf diese Email antworten
3. Die Nachricht stammt NICHT von dem genannten Unternehmen
4. Derartige Emails haben rechtlich keinen Bestand

Solltest Du weitere oder ähnliche Spammails bekommen haben kannst Du diese gerne hier melden.

Jun 15, 2013usermod
Luisa Benen Inkasso AnwaltschaftSina Kübels Inkasso Anwaltschaft
Kommentare: 3
  1. Manfred Träxxx
    17. Juni 2013 um 13:40

    Sehr geehrte/r Manfred Trxxx,

    mit dem Auftrag vom 02.05.2013 haben Sie sich gesetzlich verpflichtet den Betrag in Höhe von 530,00 Euro an Conrad Online GmbH AG zu zahlen.

    Dieser Verpflichtung sind Sie bis heute nicht nachgekommen.

    Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges gezwungen die Kosten unserer Beauftragung zu tragen.

    Unser Anwalt-Büro wurden vom Unternehmen Conrad Online GmbH AG beauftragt die finanziellen Interessen zu vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde notariell zugesichert.

    Die Kosten unserer Inanspruchnahme errechnen sich nach dieser Abrechnung:

    ********************
    15,00 Euro (nach Nummer 3425 RGV)
    1,00 Euro (Vergütung gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2)
    ********************

    Wir zwingen Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den gesamten Betrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu überweisen. Die Kotonummer und die Lieferdaten der Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine letzte Frist bis zum 27.06.2013.

    Mit freundliche Grüßen Carla Vermut Rechtsanwalt

    antwortenabbrechen
  2. Maggi
    25. Juni 2013 um 14:00

    Sehr geehrte/r Magdalena Xxxxxx,
    unsere Anwaltskanzlei wurden vom Unternehmen Louis Shop GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen zu schützen. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde anwaltlich schriftlich versichert.

    Durch Ihren abgeschlossenem Vertrag vom 12.04.2013 haben Sie sich gesetzlich verpflichtet die Rechnung von 646,00 Euro an unseren Mandanten zu zahlen.

    18,00 Euro (nach Nummer 3156 RGV)
    26,00 Euro (Pauschale gemäß RVG § 3 Abs. 1 und 2)

    Ihrer Verpflichtung sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie dazu verpflichtet die Kosten unserer Inanspruchnahme im vollen Umfang zu bezahlen.

    Wir verpflichten Sie nach Gesetz den Gesamtbetrag auf das Bankkonto von Louis Shop GmbH zu überweisen.

    Die Kontodaten und die Einzelheiten Ihrer Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine letzte Frist bis zum 29.06.2013.

    Mit verbindlichen Grüßen
    Karla Vermut Anwaltschaft

    antwortenabbrechen
  3. louisa
    1. Juli 2013 um 21:19

    Ich hatte das selbe problem und hab den anhang geladen, ihn nun aber gelöscht. Kann ich noch etwas tun?

    antwortenabbrechen

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15. Juni 2013 3 Kommentare post, SpammailsYves-rocher Shop GmbH66

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