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Home Inkassoschreiben bekommen – was tun?

Inkassoschreiben bekommen – was tun?

Täglich bekommen zahlreiche Verbraucher aufgrund von nicht bezahlten Rechnungen Post von einem Inkassobüro. In den meisten Fällen sind die Forderungen warscheinlich berechtigt, doch immer wieder melden sich Verbraucher die sich an keine offene Forderung erinnern können. Teilweise ist den Verbrauchern zwar bekannt um welche Forderung es sich handelt, doch sehen diese als nicht berechtigt und wollen dagegen vorgehen.

Uns sind einige Fälle bekannt bei denen ein Inkassobüro Geld eintreiben wollte, obwohl dieses gar nicht dazu berechtigt war oder real gar nicht existierte. Um sicher zu gehen, ob eine Forderung berechtigt ist können interessierte vorab prüfen, ob das Inkassounternehmen das einen Brief gesendet hat überhaupt real existiert und die erforderliche spezielle Zulassung besitzt. Besitzt das Inkasso Unternehmen keine Zulassung ist das Schreiben überflüssig. Um den Dienst eines Inkasso-Büros zu führen ist eine Zulassung des zuständigen Land- oder Amtsgericht erforderlich.

Seit November 2014 sind Inkassounternehmen verpflichtet in der Rechnung detailliert darzulegen für wen Sie arbeiten und wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt. Weiterhin muss man sich als Inkassounternehmen in Deutschland registrieren.

Inkassoschreiben bekommen – was tun?

Zuerst einmal sollte man Ruhe bewahren und sich nicht unter Druck setzen lassen. Das Inkassounternehmen ist in der Regel keine kriminelle Vereinigung die mit Gewalt versuchen wird das Geld für ein Unternehmen einzutreiben. Das Inkassounternehmen ist ein beauftragtes Unternehmen, das sich auf die Beschaffung von offenen Forderungen spezialisiert hat. Unternehmen nutzen diesen Service aus verschiedenen Gründen aber meistens um sich nicht selbst mit zahlungsunwilligen rumärgern zu müssen und Kosten zu sparen.

Da die Forderungen meist berechtigt sind sollte man sich nicht unnötig aufheizen. Wer mit einem Inkassoschreiben überfordert ist oder noch Fragen hat kann sich einfach telefonisch an das Inkassounternehmen wenden und wird sicherlich nett und höflich behandelt.

Inhalte Inkassoschreiben

Folgende Daten bezüglich des Inkasso Büros sollten in den Anschreiben zu finden sein:

Name des Inkasso-Büros
Name Geschäftsführer
Gesellschaftsform

In dem Inkassoschreiben muss zu erkennen sein, welche Gesamtsumme gefordert wird. Dabei sollten einzelne Posten ggf. aufgelistet sein, damit man nachvollziehen kann was das für ein Betrag ist und wie sich dieser zusammensetzt. Ist dies nicht zu erkennen empfehle ich das Inkassobüro (schriftlich) zu kontaktieren und um Aufklärung zu bitten.

Handelt es sich bei dem Anschreiben um eine einfache Zahlungsaufforderung oder droht Ihnen das Inkassobüro? Natürlich will das Inkassobüro seinen Kunden zufriedenstellen und den Schuldner dazu bewegen die offene Rechnung zu begleichen. Doch hoffentlich nicht mit Drohungen. Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und Ruhe bewahren.

Sollten Angaben zum Inkassounternehmen in dem Brief fehlen oder man Zweifel haben, ob das Inkassobüro die erforderliche Zulassung bzw. Berechtigung hat, dann kann man sich beim zuständigen Amts- oder Landgericht informieren.

Inkassogebühren zu hoch?

Gebühren die das Inkassounternehmen zu der eigentlichen Forderung aufschlägt sind berechtigt. Die Höhe der Inkassogebühren sollte realistisch sein und dem Streitwert angepasst sein.

Laut Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) haben sich Mitglieder des Verbandes dazu verpflichtet nicht mehr als das 1,5 fache vergleichbarer Anwaltsgebühren zu verlangen.

Inkasso Zulassung/Berechtigung prüfen

Wie bereits erwähnt benötigt jedes Inkassounternehmen eine Zulassung und muss registriert sein (Deutschland). Wer prüfen möchte, ob ein bestimmtes Inkassounternehmen eine Zulassung besitzt kann dies ab sofort onlineim amtlichen Verzeichnis tun. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit sich über das zuständige Amts- oder Landgericht eine Auskunft einzuholen.

Weitere Anlaufstellen bei Problemen mit Inkassounternehmen ist der Verbraucherschutz oder Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) der unter der Rufnummer 040-280 82 60 zu erreichen ist.

Weitere nützliche Informationen zum Inkassoschreiben findet ihr auf der Webseite der Bundesregierung.

Jan 10, 2015usermod
http://bit.ly/CDDFM-Tube-EviRechnungsstelle Bank Payment AG
Kommentare: 4
  1. vasdenberg
    10. Januar 2015 um 12:41

    Die “Empfehlungen” des BDIU bezüglich der Höhe der Inkassogebührren ( max 1,5 RVG) kann man aber nicht unbedingt ernst nehmen denn die Tätigkeit eines Inkassobüros ist leider nicht mit der Tätigkeit einer “echten” Anwaltskanzlei zu vergleichen

    Sonst würden die Gerichte nicht so inkassounfreundlich diesbezüglich entscheiden

    Viele Gerichte halten maximal 0,3 RVG ( einfaches Schreiben) als ein vom Schuldner zu zahlender Verzugsschaden z.b
    Amtsgericht Kehl, Urteil vom 25. September 2013 – 5 C 461/13
    AG Essen-Borbeck · Urteil vom 10. April 2012 · Az. 6 C 101/11
    oder streichen bei eine geschäftserfahrenen Unternehmen auch komplett :
    AG Pfaffenhofen, 1 C 61/14 Urteil vom 17.02.2014
    AG Dieburg Entscheidungsdatum: 20.07.2012 Aktenzeichen: 20 C 646/12
    AG Brandenburg, Urteil vom 27.08.2012, 31 C 266/11:

    antwortenabbrechen
  2. usermod
    10. Januar 2015 um 20:11

    Hallo vasdenberg,
    vielen Danke für die ausführliche Ergänzung!

    antwortenabbrechen
  3. AliBaba
    23. Juni 2015 um 15:52

    Inkassounternehmen sind meist recht unfreundlich. Behaupten man hätte schon mehrere Schreiben bekommen. Ist dies nicht der Fall sollte man denen das schriftlich mitteilen. Mir wurde Jahre lang nichts gesendet und dann kam die Forderung und ich konnte nicht mal erkennen worum es ging.

    antwortenabbrechen
  4. maar viktor
    1. Mai 2017 um 10:49

    Warum macht unser Staat nichts dagegen. Wäre vielleicht zu viel Arbeit ?.

    antwortenabbrechen

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10. Januar 2015 4 Kommentare AllgemeinInkasso, Inkassoberechtigung, Inkassobetrug, Inkassobüro, Inkassogebühren, Inkassoschreiben, Inkassozulassung597



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