Sehr geehrte/r Viola L.,

unser Anwalt-Büro wurden heute am 25.06.2013 von Sanicare GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen in Ihrer Angelegenheit zu schützen. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde notariell schriftlich zugesichert.

Mit der ausgeführten Bestellung vom 19.05.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet die Rechnung von 349,00 Euro an unseren Mandanten zu begleichen. Der Versand erfolgte an die angegebene Adresse und ist belegbar.

Die Leistungen unserer Tätigkeit und die rechtlichen Mahnkosten:
4,00 Euro (Pauschalvergütung gemäß RVG § 3 Abs. 1 und 2)
14,00 Euro (nach Nummer 4833 RGV)

Die Summe ist bis heute nicht bei unseren Mandanten eingegangen. Zusätzlich sind Sie verpflichtet die Ausgaben unserer Inanspruchnahme im vollen Umfang zu bezahlen.

Wir verpflichten Sie gesetzlich den gesamten Betrag auf das Konto von Sanicare GmbH zu übersenden.

Die Bankdaten und die Einzelheiten Ihrer Bestellung sehen Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine letzte Zeitfrist bis zum 27.06.2013.

Mit freundlichen Grüßen
Janis Wolf Anwalt Buro


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