ANWALTSKANZLEI VIN AND PAMELA – GEWINN???

Bereits im letzten Jahr erhielten viele eine E-Mail von der Anwaltskanzlei Vin and Pamela (Anwaltskanzlei VanPam) aus Spanien die von immer unterschiedlichen Absendern gesendet wird.

Es soll laut Betreffzeile um einen „Gewinn“ gehen der jedoch gar nicht existiert. Derartige Lockversuche gibt es täglich von unterschiedlichen Absendern. Immer wird vermittelt es würde um Millionen von Euro gehen.

Natürlich gibt es keinen Gewinn und man wird sicher nie Geld geschenkt bekommen. Immer auffällig sind auch die unterschiedlichen E-Mail Adressen. Denn man soll nicht auf den Absender antworten sondern auf eine weitere E-Mail Adresse die als Antwortadresse angegeben wurde. In unserem Beispiel wird in der E-Mail selbst [email protected] für antworten angegeben. Klickt man aber im Mailpostfach direkt auf „Antworten“ so wird die Antwort an [email protected] gesendet.

Das gesamte Schreiben soll natürlich glaubwürdig rüber kommen und ist schon recht professionell gemacht wenn da eben nicht die zahlreichen Fehler wären. Dennoch fallen immer wieder Leute auf derartige Schreiben rein. Entweder aus Blauäugigkeit oder aus Geldgier.

Wir können jedem nur empfehlen auf derartige Schreiben NICHT zu reagieren und auf keinen Fall das beigefügte Formular auszufüllen. Ob es sich bei den versendern um Datensammler oder Betrüger handelt wissen wir nicht. Doch eins ist sicher: GEWONNEN HABEN WIR ALLE NICHTS!!!

Inhalt der angeblichen Gewinnbenachrichtigung:

ANWALTSKANZLEI VIN AND PAMELA
Paseo de la Delicias 29 , Madrid 28045 Spain
TEL. 0034 612 283 060 FAX. 0034 917 692 880
E mail. [email protected]

AKTENZEIHEN:GN/57-876/98-04
KUNDENNUMMER: MD-MA/YGHD-502

Abschließende Mitteilung für die Zahlung des nicht beanspruchten Preisgeldes
Wir möchten Sie informieren, dass das Büro des nicht Beanspruchten Preisgeldes in Spanien,unsere Anwaltskanzlei ernannt hat, als gesetzliche Berater zu handeln, in der Verarbeitung und der Zahlung eines Preisgeldes, das auf Ihrem Namen gutgeschrieben wurde, und nun seit über zwei Jahren nicht beansprucht wurde.

Der Gesamtbetrag der ihnen zusteht beträgt momentan 8.540.225.10 EURO

Das ursprüngliche Preisgeld bertug 5.906.315,00 EURO. Diese Summe wurde fuer nun mehr als zwei Jahre,Gewinnbringend angelegt,daher die aufstockung auf die oben bennante Gesammtsumme. Entsprechend dem Büros des nicht Beanspruchten Preisgeldes,wurde dieses Geld als nicht beanspruchten Gewinn einer Lotteriefirma bei ihnen zum verwalten niedergelegt und in ihrem namen versichert.

Nach Ansicht der Lotteriefirma wurde ihnen das Geld nach einer Weihnachtsförderunglotterie zugesprochen.
Die Kupons wurden von einer Investmentgesellschaft gekauft.Nach Ansicht der Lotteriefirma wurden sie damals Angeschrieben um Sie über dieses Geld zu informieren es hat sich aber leider bis zum Ablauf der gesetzten Frist keiner gemeldet um den Gewinn zu Beanspruchen..

Dieses war der Grund weshalb das Geld zum verwalten niedergelegt wurde. Gemäß des Spanischen Gesetzes muss der inhaber alle zwei Jahre ueber seinen vorhanden Gewinn informiert werden.Sollte dass Geld wieder nicht beansprucht werden,.wird der Gewinn abermals ueber eine Investmentgesellschaft für eine weitere Periode von zwei Jahren angelegt werden.Wir sind daher, durch das Büro des nicht Beanspruchten Preisgelds beauftragt worden sie anzuschreiben.Dies ist eine Notifikation für das Beanspruchen dieses Gelds.

Wir möchten sie darauf hinweisen, dass die Lotterie Gesellschaft überprüfen und bestätigen wird ob ihre Identität uebereinstimmt bevor ihnen ihr Geld ausbezahlt wird.Wir werden sie beraten wie sie ihren Anspruch geltend machen.Bitte setztzen sie sich dafuer mit unserer Deutsch Sprachigen Rechtsanwaeltin in Verbindung
TEL.: 0034 612 283 060. DR. Manuel Gomez E mail. [email protected]

ist zustaendig fuer Auszahlungen ins Ausland und wird ihnen in dieser sache zur seite stehen.Der Anspruch sollte vor den 23-06-2016 geltend gemacht werden,da sonst dass Geld wieder angelegt werden wuerde.Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, während wir Ihnen unsere Rechtshilfe Versichern.

Mit freundlichen Grüßen
VIN AND PAMELA
RECHTSANWAELTE AM OBERSTN GERICHTSHOF


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