Anwalt Pauline Lorenz ;

Sehr geehrte/r Holger S.,

unsere Anwaltskanzlei wurden am 25.06.2013 von der Firma Roller Online GmbH AG beauftragt die finanziellen Rechte in Ihrem Fall zu vertreten. Die Bevollmächtigung wurde anwaltlich zugesichert.

Durch Ihre online Bestellung vom 11.05.2013 haben Sie sich gesetzlich verpflichtet die Summe in Höhe von 539,00 Euro an Roller Online GmbH AG zu zahlen. Der Versand erfolgte an die angegebene Adresse und ist belegbar.

Kosten unserer Tätigkeit und die gesetzlichen Mahnkosten:
34,00 Euro (Pauschalvergütung gemäß RVG § 9 Abs. 1 und 2)
13,00 Euro (nach Nummer 2179 RGV)

Die Summe ist bis heute nicht bei unseren Mandanten eingegangen. Weiterhin sind Sie dazu verpflichtet die Kosten unserer Inanspruchnahme im vollen Umfang zu bezahlen.

Wir zwingen Sie nach Gesetz den Gesamtbetrag auf das Konto von Roller Online GmbH AG zu überweisen.

Die Kontodaten und die Lieferdaten der Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine gesetzliche letzte Zeitfrist bis zum 30.06.2013.

Mit verbindlichen Grüßen
Pauline Lorenz Rechtsanwalt


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