Viele Menschen hoffen auf den Deal ihres Lebens und sind recht anfällig für die Machenschaften von Betrügern wie bei der Erben Abzocke über das Telefon. Hierbei werden ahnungslose Menschen angerufen und ihnen über das Telefon mitgeteilt das sie geerbt haben. Diese Art der Abzocke ist eigentlich schon lange durch die Medien und Warungen der Polizei bekannt. Dennoch scheinen die Betrüger immer wieder Opfer zu finden. Neben der Telefonmasche wird diese Art der Abzocke auch über Briefe und EMails durchgeführt – also Vorsicht.
Per Telefon, Brief oder Email wird dem Empfänger ein angebliches Erbe in Millionenhöhe versprochen. Das Erbe befindet sich angeblich im Ausland und es war angeblich nicht einfach den Erben zu finden. Der/Die Anrufer geben sich als Notar bzw. Rechtsanwalt aus. Oftmals wird auch eine weitere Nummer von einem angeblichen Notar hinterlassen, um somit die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Da sich das angebliche Erbe nun im Ausland befindet und eine Abwicklung von zahlreichen Unterlagen abhängig ist wird man gebeten bestimmte Unterlagen zu sammeln und diese zu übersenden. Der Notar wird auch erwähnen das er einen Teil des Erbens bekommen wird. Mit solchen Maßnahmen und aussagen versuchen die Betrüger das ganze glaubwürdiger für das Opfer erscheinen zu lassen. Weiterhin soll man für die Abwicklung eine Gebühr überweisen. Erst wenn die Gebühr überwiesen sei könne man mit der Abwicklung beginnen.
Die Abzocker spielen also mit der Gier vieler die voller Hoffnung die fällige Gebühr überweisen. Auch viele Zweifler überweisen trotzdem und hoffen einfach das es keine Abzocke ist. Wir können jedem nur Empfehlen NICHT auf solche Versprechnungen einzugehen und diese Vorfälle der Polizei zu melden. Telefonnummern können hier im Forum gemeldet und eingetragen werden.
Sollten Sie wirklich einen zweistelligen Millionenbetrag erben, wird ihnen dies sicherlich nicht über das Telefon oder per Post mitgeteilt. Der Notar der das Erbe herausgibt bekommt tatsächlich eine recht ansehnliche Gebühr. Daher ist es dem Anwalt oder Notar durchaus zuzumuten bei einer Erbschaft persönlich vorbeizukommen – was hier jedoch NIE der Fall ist.
Wichtig:
Verlangen Sie einen persönlichen Besuch und informieren sie die Polizei über den Vorfall.